NIEMALSALLEIN

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Hannover 96 in mündlicher Verhandlung wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in fünf Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 60.000 Euro belegt. Dem Verein wird nachgelassen, hiervon einen Betrag in Höhe von bis zu 25.000 Euro für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen zu verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2017 nachzuweisen wäre.

/ Klub

 

Urteil vom 9. Februar geändert
Einen gleichlautenden Antrag hatte auch der DFB-Kontrollausschuss während der Sitzung in Frankfurt eingebracht. Der Verein stimmte dem Urteil unmittelbar nach seiner Verkündung zu, es ist somit rechtskräftig. Das Sportgericht änderte damit das vorangegangene Einzelrichterurteil vom 9. Februar 2017 (48.000 Euro Geldstrafe wegen vier Fällen eines unsportlichen Verhaltens der Anhänger bei 16.000 Euro Nachlass für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen) und bezog noch einen neuerlichen Fall in sein Urteil mit ein: das vermehrte Abbrennen von Pyrotechnik durch Hannoveraner Zuschauer beim DFB-Pokalspiel gegen Eintracht Frankfurt am 8. Februar 2017. Eingestellt wurden im Gegenzug zwei kleinere Vorkommnisse im Rahmen der Zweitligaspiele gegen den VfL Bochum am 13. Februar 2017 und bei Dynamo Dresden am 19. Februar 2017.

Pyrotechnik und beleidigende Gesänge
Weiterhin im Urteil enthalten sind die vier Fälle, die bereits im Einzelrichterverfahren aufgerufen worden waren: Während der Hinrundenspiele der laufenden Saison beim VfL Bochum am 26. August 2016, bei Union Berlin am 16. Oktober 2016 und bei Eintracht Braunschweig am 6. November 2016 war jeweils im Gästeblock Pyrotechnik gezündet worden. Bei der Partie in Berlin hatte die entstandene Rauchentwicklung zu einer etwa fünfminütigen Spielunterbrechung geführt. Zudem wurden mehrmals beleidigende Fangesänge angestimmt.

 

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