NIEMALSALLEIN

Liebes Mitglied, seitdem wir am Mittwochabend Martin Kind als Geschäftsführer der Hannover 96 Management GmbH aus wichtigen Gründen abberufen haben, gibt es bei euch sicherlich viele Fragezeichen. Da zu dem Vorgang ein gerichtliches Eilverfahren läuft, können wir leider nicht vollumfänglich informieren, so wie wir es gerne machen würden. Vor allem werden wir daher die „wichtigen Gründe“ zum jetzigen Zeitpunkt nicht explizit benennen. Dennoch möchten wir versuchen, zumindest ein paar Fragen zu klären.

Dies machen wir bewusst in einem Newsletter an euch anstelle einer Pressemitteilung. Sobald es weitere Informationen gibt, werden wir euch wieder informieren. Bevor einige Fakten folgen, noch eine Erklärung der genutzten Abkürzungen, die den Text hoffentlich leserlicher machen:

H96 e.V. – Hannoverscher Sportverein von 1896 e.V. (Mutterverein)

H96 KGaA – Hannover 96 GmbH & Co. KGaA (DFL-Lizenznehmerin, sie organisiert den Profifußball)

H96M – Hannover 96 Management GmbH (zu 100% im Eigentum des H96 e.V.; stellt die Geschäftsführung der H96KGaA)

H96 S&S – Hannover 96 Sales & Service GmbH & Co. KG (im Besitz der drei Gesellschafter Kind, Roßmann und Baum und Kommanditaktionärin, vereinfacht Geldgeberin, der H96 KGaA)

Kapitalseite – Vereinfachte Zusammenfassung von H96 KGaA und H96 S&S

  1. Aktuell wurde beim Landgericht Hannover eine einstweilige Verfügung gegen die Abberufung von Herrn Kind durch seine Anwälte beantragt. Der H96 e.V. hat über seinen Rechtsbeistand hierzu eine Schutzschrift hinterlegen lassen. Mit einer Entscheidung rechnen wir frühestens in der übernächsten Woche.

  2. In einem Gespräch am 21.07.2022 hat ein Vertreter der H96 S&S gegenüber einem Vertreter des H96 e.V. bestätigt, dass sich der H96 e.V. jederzeit an die zwischen Verein und Kapitalseite geschlossenen Verträge, insbesondere den Hannover-96-Vertrag, gehalten hat.

  3. Demgegenüber hat die Kapitalseite schon mehrfach gegen den Hannover-96-Vertrag und die zugleich abgeschlossene Fördervereinbarung verstoßen und eine festgelegte Spende in Höhe von 200.000 € nicht und weitere Spenden nicht zum vereinbarten Zeitpunkt gezahlt und hiermit wissentlich die Liquidität des H96 e.V. geschwächt. Auch wurden vertraglich vereinbarte Darlehen in Höhe von mindestens 300.000 € nicht ausgezahlt. Trotz Ankündigung der Kapitalseite keine vertraglich vereinbarten Leistungen bis auf weiteres zu erbringen, sichert der Vorstand aktuell die weitere Finanzierung des H96 e.V.

  4. Auch stellte die Kapitalseite dem H96 e.V. plötzlich im Jahr 2021 Rechnungen in Höhe von deutlich über 400.000 €, für die es weder eine vertragliche noch eine sonstige Grundlage gibt. So möchte die Kapitalseite für die Nutzung der Fußballplätze im NLZ durch H96 e.V.-Mannschaften hohe Kosten geltend machen, obwohl im Grundlagenvertrag aus dem Jahr 2014 eindeutig geregelt ist, dass der H96 e.V. die Plätze kostenfrei nutzen darf. Ebenfalls wurden Rechnungen für den Bereich Kommunikation gestellt. Auf Nachfrage wurde uns mitgeteilt, dass Herr Kind für jede Erwähnung des H96 e.V. in den Medien der H96 KGaA eine Bezahlung rückwirkend fordert. Dies wurde seitens Herrn Kind als Vorwand genutzt, Spendenzahlungen zurückzuhalten und eine Änderung des Grundlagenvertrags zu erreichen. Pikanterweise wurden diese Rechnungen erst für den Zeitraum ab dem Februar 2019 gestellt, also jenem Zeitraum, in dem Herr Kind als Vorstandsvorsitzender des H96 e.V. ausschied. Auch wurde von der Kapitalseite bis heute kein Kaufpreis für das Gebäude Clausewitzstraße 2 gezahlt, als dieses im Jahr 2018, noch unter Verantwortung von Martin Kind, vom H96 e.V. an die H96 KGaA übergeben wurde. Wie schon auf der Mitgliederversammlung 2021 berichtet, hat der damalige H96 e.V.-Vorstand unter Martin Kind den Wert des Gebäudes nicht einmal aus der Bilanz des H96 e.V. ausgebucht.

  5. Die hier vorliegende Abberufung aus wichtigem Grund stellt keine Verletzung des Hannover-96-Vertrages oder eines sonstigen Vertrages dar. Eine Abberufung von Herrn Kind als Geschäftsführer ist weder vertraglich noch gesetzlich ausgeschlossen, vor allen Dingen nicht eine solche aus wichtigem Grund. Insbesondere hat der Vorstand nicht, wie im Hannover-96-Vertrag vereinbart, die Satzung geändert und dies, obwohl die H96 S&S selbst nicht vertragstreu war (vgl. 3.). Herr Kind hat persönlich die wichtigen Gründe geschaffen, die eine Weiterführung der Geschäftsführung durch ihn nicht möglich machen.

  6. In der Mitgliederversammlung 2022 haben die Mitglieder ohne Gegenstimme den Vorstand über eine Satzungsänderung verpflichtet, alles aktiv zu tun und nichts zu unterlassen, um 50+1 zu erhalten. Auch die Vertragsparteien des Hannover-96-Vertrages haben sich dazu verpflichtet. Die Satzung der DFL und auch eine explizite Mitteilung der DFL zum Hannover-96-Vertrag verweisen auf das uneingeschränkte Weisungsrecht des Muttervereins. Bei Verletzungen droht ein Lizenzentzug. Um die Lizenz nicht zu gefährden, war das Handeln des Vorstandes somit zur Sicherung des Profifußballs zwingend notwendig.

  7. Der Vorstand hatte den abberufenen Geschäftsführer ebenfalls aufgefordert, die Erfüllung von §5 der DFL-Lizenzordnung (Personelle und administrative Kriterien) nachzuweisen und die dortigen Vorgaben zu erfüllen. Hierzu hat sich Herr Kind nicht geäußert. Die ordnungsgemäße vollständige Erfüllung der Lizenzordnung ist für den Profifußball zwingend notwendig.

  8. Der Vorstand des H96 e.V. hat Herrn Kind, den ehemaligen Geschäftsführer der H96M, welche sich zu 100% im Eigentum des H96 e.V. befindet, mehrfach für einen inhaltlichen Austausch zu Vorstandssitzungen eingeladen. Diesen Einladungen ist Herr Kind nicht nachgekommen. Auch hat er trotz mehrfacher Nachfrage nicht über die wirtschaftlichen Kennzahlen der H96 KGaA informiert. Noch nicht einmal die Jahresabschlüsse wurden dem Vorstand vorgelegt. Die H96M haftet als Komplementärin für alle Verbindlichkeiten der H96 KGaA. Als Eigentümer der H96M hat der Vorstand des H96 e.V. selbstverständlich Anspruch, vom eigenen Geschäftsführer informiert zu werden. Dies erfolgte nicht.

  9. Der Vorstand als Vertreter des Alleingesellschafters hat den Vorsitzenden des Aufsichtsrates der H96M am 27. Juli 2022 gebeten, satzungsgemäß zunächst eine einvernehmliche Interimslösung für die Geschäftsführung zu finden und einen Beschluss im Aufsichtsrat der H96M herbeizuführen. Dem Aufsichtsratsvorsitzenden der H96M wurden vom Vorstand am selben Tag zwei Kandidaten für die Interimsgeschäftsführung zur Abstimmung über die Bestellung durch den Aufsichtsrat der H96M benannt. Sobald eine Interimslösung gefunden wurde, muss ebenfalls einvernehmlich eine dauerhafte Lösung gefunden werden. Es bleibt zu hoffen, dass allen beteiligten Personen die Relevanz konstruktiver Arbeit an dieser Stelle bewusst ist.

Der Vorstand

NEWSCENTER
Engagement
RSS Feed
Fanartikel
Business
Arena
Datenschutz
Kontakt
Medien
Sitemap
Tickets
Navigation
Schließen