NIEMALSALLEIN

Liebes Mitglied, die Abberufung von Martin Kind als Geschäftsführer der Hannover 96 Management GmbH hat in den letzten Tagen hohe Wellen geschlagen. Du hast natürlich viele Fragen an uns. Daher möchten wir uns heute an dich wenden und dir ein paar Antworten geben.

Was bedeutet die Abberufung des Geschäftsführers in der Hannover 96 Management GmbH?
 

In der Berichterstattung ist oft fehlerhaft oder missverständlich über die rechtlichen Zusammenhänge der Gesellschaften rund um Hannover 96 berichtet worden. Zugegebenermaßen sind diese nicht einfach zu durchschauen, da das Gesamtkonstrukt über die letzten knapp 25 Jahre leider sehr unübersichtlich gestaltet worden ist. Wichtig zu wissen ist, dass die Abberufung zwei Gesellschaften gleichzeitig betrifft, denn die Geschäftsführung der Hannover 96 GmbH & Co. KGaA (hält die Lizenz für den Profifußball) wird durch die Hannover 96 Management GmbH ausgeübt, die hierbei von ihrem Geschäftsführer vertreten wird. Das war bisher Martin Kind.
 
Ist Martin Kind damit nun noch Geschäftsführer?
 
Das Landgericht Hannover verhandelt am 16. August über einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung von Martin Kind. Das Gericht hat Martin Kind vorläufig das Recht zugesprochen, bis zur Verhandlung die wichtigsten, nicht aufschiebbaren Geschäfte weiter zu führen. Er darf jedoch nur solche Handlungen vornehmen,

„[…] die aus Sicht eines verständigen, mit den Geschäften der Verfügungsbeklagten vertrauten Dritten nicht zurückgestellt werden können, ohne dass der Verfügungsbeklagten oder einer von der Verfügungsbeklagten gesetzlich vertretenen Gesellschaft ein erheblicher Schaden droht.“

Dies ist keine Vorentscheidung des Gerichts zugunsten einer Partei. Mit dieser Regelung soll lediglich bis zur gerichtlichen Entscheidung sichergestellt bleiben, dass die Hannover 96 Management GmbH, und damit die Hannover 96 GmbH & Co. KGaA, handlungsfähig ist. Die Entscheidung des Gerichts als Ergebnis der Verhandlung am 16. August wird eine Entscheidung im so genannten einstweiligen Rechtschutz und daher lediglich eine vorläufige Entscheidung sein.
 
Ist der Vorstand nicht schon immer gegen Martin Kind gewesen?
 
Ganz klar: Der Vorstand von Hannover 96 ist dem Verein verpflichtet. Und wir sind alle Fans. Unser Ziel ist es, dass alle Mitglieder, alle Abteilungen, alle Kolleginnen und Kollegen, alle Sportlerinnen und Sportler und natürlich die Mannschaften der Profigesellschaft erfolgreich sind und Spaß haben. Dazu gehört auch, dass alle ein stabiles, kooperatives und konstruktives Umfeld vorfinden, um sich auf den Sport konzentrieren zu können. Daher liegt es uns völlig fern, uns gegen eine Person zu wenden – im Gegenteil. Im Sinne von Hannover 96 begrüßen wir jedes positive und konstruktive Engagement für den Verein oder für die Profisparte. Schließlich haben wir alle als Sportlerinnen und Sportler und als Fans eine Heimat bei Hannover 96 gefunden!

Der Vorstand hat viel versucht, um einen zielführenden Umgang zwischen allen Organen um Hannover 96 zu verwirklichen, der für alle Beteiligten von Vorteil gewesen wäre. Inzwischen mussten wir feststellen: Das ist leider nahezu vollumfänglich gescheitert. Gräben haben sich unnötig vertieft und selbst offensichtliche Synergieeffekte wurden nicht genutzt. Eine vertrauensvolle, transparente Zusammenarbeit hat es zu unserem großen Bedauern nicht gegeben, nicht einmal in einem vertraglich zugesicherten Rahmen. Um nur ein Beispiel zu nennen: Martin Kind hat dem Vereinsvorstand trotz mehrmaliger Aufforderung bislang nicht auch nur einen einzigen Jahresabschluss der Profifußballgesellschaft zukommen lassen. Weitere Beispiele haben wir Euch in unserem letzten Schreiben aufgezeigt. In jedem anderen Unternehmen wäre ein eingesetzter Geschäftsführer vom Alleingesellschafter für so ein unkooperatives Verhalten wahrscheinlich längst abberufen worden.
 
Wenn es so war – warum haben wir davon nie etwas erfahren?
 
Die Schwierigkeiten zwischen dem Vorstand und Martin Kind haben wir bislang weitgehend aus der Öffentlichkeit herausgehalten. Wir hatten lange die Hoffnung, dass beide Seiten nach einigen Anlaufschwierigkeiten doch noch zum Wohl von Verein und Profigesellschaft zusammenarbeiten würden. Mit dem Eintreten der wichtigen Gründe hat sich dies jedoch zerschlagen.
 
Dem Vereinsvorstand geht es doch nur um Macht – oder?
 
Klare Frage – klare Antwort: Uns geht es um Hannover 96. Wir sind alle ehrenamtlich tätig, wir haben Jobs und Familien und wir sind alle leidenschaftliche Fans der Roten. Uns geht es nicht um Macht. Wir wollen mit den Profis die Tore feiern, und wir wollen im Verein beim Sport gemeinsam mit Euch als Mitgliedern Spaß haben. Wenn nun die Abberufung notwendig geworden ist, dann aus wichtigen Gründen und weil dem Verein anderenfalls ein gravierender Nachteil droht.
 
Wieso wurde Martin Kind denn nun abberufen?
 
Martin Kind hat als Geschäftsführer mehrerer Gesellschaften mehrfach und gravierend gegen Weisungen und vertragliche Vereinbarungen verstoßen. Zudem hat er in den Medien und über seine Anwälte deutlich gemacht, dass er nicht beabsichtigt, sich in Zukunft kooperativer zu zeigen und sich an gemeinsame Regeln zu halten. Durch dieses Verhalten ist die Lizenz der Profifußballmannschaft in Gefahr.

Die DFL hat am 27.08.2019 klargestellt:

„Entgegen mancher heutiger Berichterstattung hat es keine Zustimmung der DFL zu einer ‚Sonderregelung‘ für Hannover 96 in Bezug auf die 50+1-Regel gegeben. Der sogenannte ‚Hannover-96-Vertrag‘ ist nach Auffassung der DFL mit der 50+1-Regel vereinbar. Maßgeblich ist, dass der Hannover 96 e.V. als Alleingesellschafter der Hannover 96 Management GmbH weiterhin ein uneingeschränktes Weisungsrecht gegenüber der Geschäftsführung hat und auch gesellschaftsvertraglich die Rechte des Hannover 96 e.V. unverändert bleiben.“

Dies wird zusätzlich untermauert durch einen einstimmigen Beschluss der Mitgliederversammlung deines Vereins zur Satzungsänderung mit folgendem Wortlaut:
 
„Der Vorstand trägt dafür Sorge, dass die 50+1-Regelung des DFB e.V. und des DFL e.V. von Hannover 96 eingehalten und, unabhängig vom Fortbestand oder der Ausgestaltung der 50+1-Regel in den Satzungen und Ordnungen von DFB e.V. und DFL e.V., der Einfluss des Vereins auf seine ausgegliederte Profifußballsparte durch aktive Handlungen oder Unterlassen nicht geschmälert werden. Er tritt aktiv für den Erhalt der 50+1-Regel insgesamt ein.“
 
Alle Organe im Konstrukt von Hannover 96, d.h. auch die Parteien des Hannover-96-Vertrages und deren Funktionsträger, haben sich zur Einhaltung der verbandsrechtlichen Vorgaben zu 50+1 und somit zur vollumfänglichen Einhaltung, Akzeptanz und Erfüllung des Weisungsrechts verpflichtet. Martin Kind verstößt durch sein Handeln gegen diese Verbandsvorgaben und Vertragsvereinbarungen und damit auch gegen das Interesse aller Parteien des Hannover-96-Vertrages. Um drohenden Schaden bis hin zum Lizenzentzug abzuwehren, musste der Vorstand, auch im Interesse der Gesellschafter der Hannover 96 Sales & Service GmbH & Co. KG, nun zwingend handeln. Ein Lizenzentzug würde das Kapital sowohl der Gesellschafter als auch des Vereins erheblich entwerten.
 
Der Vorstand

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