NIEMALSALLEIN

Hiermit nimmt Hannover 96 Bezug auf die Veröffentlichung einiger Medien am vergangenen Freitag und Samstag:

/ Klub

 

Das von Herrn Ralf Nestler in Auftrag gegebene Gutachten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Baker Tilly liegt uns nicht vor. Wir kennen also weder die Formulierung des Auftraggebers, noch die Grundlagen, auf der ein Gutachten erarbeitet worden ist. Deshalb ist eine seriöse Bewertung nicht möglich.

Der Wirtschaftsbetrieb des Profifußballunternehmens liegt bei der Hannover 96 GmbH & Co. KGaA. Nur in dieser Gesellschaft gibt es werthaltige Kapitalanteile. Nur über die Werthaltigkeit dieser Anteile kann man betriebswirtschaftliche Diskussionen führen, nur sie können Gegenstand der Bewertung sein.

Das Eigentum der Hannover 96 GmbH & Co. KGaA, dem Herzstück des Wirtschaftsunternehmens, liegt seit dem Jahr 2014 zu 100 Prozent bei der Hannover 96 Sales & Service GmbH & Co. KG, also den vier hannoverschen Gesellschaftern. Für die restlichen zirka 15 Prozent der Anteile wurden 2014 3,5 Millionen Euro gezahlt. Es liegen seriöse Gutachten vor, die einheitlich und durchgehend festhalten, dass der dem e.V. zugeflossene Geldbetrag weit über dem tatsächlichen Wert liegt. Das geschah aus strategischer Sicht, um Hannover 96 e.V. die Umsetzung und Durchführung struktureller Maßnahmen wie beispielsweise den Bau des Vereinssportzentrums an der Stadionbrücke zu ermöglichen.

Die Komplementär GmbH hat ausschließlich die Funktion der Haftungseinschränkung und Geschäftsführung. Sie hat keine Substanz- und auch keine Ertragswerte. Der Erwerbspreis des 51-prozentigen Anteils an dieser Komplementär GmbH in Höhe von 12 750 Euro ist deshalb begründet. 49 Prozent bleiben Eigentum des Hannover 96 e.V..

Herr Nestler ist Aufsichtsratsmitglied von Hannover 96 e.V.. Aufsichtsratsmitglieder sind verpflichtet, über alle ihnen durch ihre Aufsichtsratstätigkeit bekannt gewordenen vertraulichen oder geheimen Vorgänge der Gesellschaft, insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Stillschweigen zu bewahren. Eine Verletzung dieser Verschwiegenheitsverpflichtung kann für das betreffende Aufsichtsratsmitglied nicht nur zivilrechtliche, sondern auch strafrechtliche Folgen haben. Die Konsequenzen aus dem Vorgehen von Herrn Nestler ergeben sich aus unserer Rechtsordnung.

Aufgrund der gutachterlich festgestellten Werthaltigkeit der Anteile der Komplementär GmbH und des vereinbarten Kaufpreises ist es abwegig zu behaupten, Herr Kind hätte sich einen unberechtigten Vorteil verschafft. Wer mit den Umständen vertraut ist und sich die Mühe macht, die Gegebenheiten zu betrachten, wird unschwer feststellen, dass das Gegenteil der Fall ist und die Gestaltung des Gesamtkonstrukts es erst ermöglicht, dem Mutterverein einen dauerhaften und erheblichen Vorteil zukommen zu lassen, wodurch die perspektivische Entwicklung von Hannover 96 e.V. und dessen finanzielle Absicherung langfristig gesichert werden.

Die wider besseren Wissens gegen Herrn Kind erhobenen Vorwürfe sind abwegig und ehrabschneidend und finden in den tatsächlichen Gegebenheiten nicht ansatzweise einen objektivierbaren Anhaltspunkt.

Von dem Gutachten aus dem Jahr 2008, das laut "Bild"-Zeitung von der Deutschen Fußball-Liga (DFL) in Auftrag gegeben wurde, haben wir bis vergangenen Freitag noch nie etwas gehört. Dieser Vorgang ist Angelegenheit der DFL. Hannover 96 hat nie gegen Statuten verstoßen und jährlich die Lizenzunterlagen bei der DFL vollumfänglich eingereicht – die Lizenz wurde in den letzten Jahren jeweils ohne Bedingungen und Auflagen erteilt. Hannover 96 hat alle notwendigen Informationen für die DFL zur Lizenzierung aufgeführt und stets alle rechtlichen Kriterien für die 50+1-Regel erfüllt.Die DFL hat am Freitag in einer Stellungnahme die Vereinbarkeit der vorliegenden gesellschaftsrechtlichen Konstruktion bei Hannover 96 mit der 50+1-Regel bestätigt.

 

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