NIEMALSALLEIN

Ausschlüsse werden rückgängig gemacht

Der Vereinsvorstand von Hannover 96 hat einstimmig beschlossen, die Ende 2017 verhängten Ausschlüsse aus dem e.V. rückgängig zu machen, wenn die davon betroffenen Mitglieder dies wünschen. Außerdem hat der Vorstand bezüglich der Herausgabe von Mitgliederdaten Berufung eingelegt.

 

Im Dezember 2017 hat Hannover 96 e.V. 36 Mitglieder aus dem Verein ausgeschlossen. Sie gehörten im November 2016 zu einer Gruppe von 96-Fans, die sich im Vorfeld des Fußball-Zweitligaspiels zwischen Eintracht Braunschweig und Hannover 96 abends auf einem Parkplatz in Hildesheim mit dem Bestreben getroffen haben soll, Gewalttätigkeiten mit Braunschweiger Anhängern auszutauschen. Zu dieser Auffassung kam seinerzeit die Polizei, die bei der flüchtenden Gruppe 52 Zahnschienen, zwei Schlagwerkzeuge, einen Kubotan, vier Dosen Pfefferspray, 20 Sturmhauben, 22 Schlauchschals, 28 Paar Handschuhe und diverse Boxbandagen sichergestellt hatte. Dank eines umfassenden Polizeieinsatzes konnten damals Gewalttätigkeiten glücklicherweise verhindert werden. Gegen die 36 betroffenen Mitglieder hat der Deutsche Fußball-Bund (DFB) ein bundesweites Stadionverbot erteilt.

Von den betroffenen 36 Mitgliedern haben sich zwei Mitglieder durch ein Gerichtsverfahren gegen den Vereinsausschluss zur Wehr gesetzt. In einem Fall hat das Landgericht Hannover in der zweiten Instanz dem Mitglied Recht gegeben, weil es der Auffassung ist, die vorgeworfene Gewaltbereitschaft sei nicht nachgewiesen.

Selbstverständlich respektiert Hannover 96 diese gerichtliche Entscheidung. Deshalb hat der Vorstand mit Blick auf die Sichtweise des Landgerichts Hannover und unter Berücksichtigung des Umstands, dass die Stadionverbote im März 2019 auslaufen, einstimmig beschlossen, den übrigen 35 Mitgliedern die Möglichkeit zu geben, die Vereinsmitgliedschaft fortzusetzen. Der Vorstand geht angesichts der verstrichenen Zeit davon aus, dass keinerlei Gewaltbereitschaft mehr vorliegt.

Jedes der 35 betroffenen Mitglieder wird nun angeschrieben. Auf entsprechenden Wunsch wird jeder einzelne Vereinsausschluss rückgängig gemacht mit der Folge, dass das betroffene Mitglied durchgehend als Vereinsmitglied geführt wird, die Beitragspflicht erst wieder ab März 2019 eintritt und Teilnahme- und Stimmrecht in der Mitgliederversammlung am 23. März 2019 bestehen.

Hannover 96 kommt mit dieser Entscheidung einem Wunsch der aktiven Fanszene nach.

 


Herausgabe der Mitgliederdaten: 96-Vorstand legt Berufung ein

Drei Vereinsmitglieder, die sich offenkundig auch als Vertreter der IG Pro Verein 1896 sehen, hatten Hannover 96 e.V. aufgefordert, ihnen eine vollständige Liste seiner Mitglieder nebst Anschriften zu übermitteln, um den Mitgliedern ihre persönliche Meinung zu vereinspolitischen Themen mitteilen zu können. Der Vorstand hat dieses Begehren aus Gründen des Datenschutzes abgelehnt. Dagegen haben die drei Mitglieder ein gerichtliches Verfahren eingeleitet. Im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens hat das Amtsgericht Hannover mit Urteil vom 1. Februar 2019 den Hannover 96 e.V. verpflichtet, den drei Antragstelllern eine vollständige Liste der Mitglieder nebst Anschriften zu übermitteln.

Für diese Entscheidung hat der Vorstand von 96 e.V. kein Verständnis. Er hat deshalb einstimmig beschlossen, gegen das Urteil Berufung einzulegen, auch vor dem Hintergrund, dass etliche Mitglieder der Herausgabe ihrer Daten schriftlich, mündlich oder telefonisch widersprochen haben.

Die Entscheidung des Vorstands erfolgte zum Schutz der persönlichen Daten der Mitglieder. Hannover 96 nimmt den Datenschutz sehr ernst und muss Medienberichten der vergangenen Tage entschieden widersprechen: Die Antragsteller haben nicht auf die Übermittlung der Daten an sie persönlich verzichtet. Sie haben in erster Linie genau diese Herausgabe an sie persönlich beantragt. Das Urteil des Amtsgerichts Hannover verpflichtet den Verein deshalb auch nicht, die Daten an einen Rechtsanwalt (Treuhänder) herauszugeben, sondern an die drei Antragsteller persönlich.

Zu diesem Punkt ist die Berufungsentscheidung des Landgerichts Hannover abzuwarten.

NEWSCENTER
RSS Feed
Fanartikel
Business
Arena
Datenschutz
Kontakt
Medien
Sitemap
Tickets
Navigation
Schließen