Erhöhte Sonnenscheindauer
Die Daten des Deutschen Wetterdienstes zeigen, dass sich die durchschnittliche jährliche Sonnenscheindauer in den letzten 70 Jahren um etwa 96 Sonnenstunden erhöht hat. Die UV-Strahlung der Sonne hat einerseits einen wichtigen positiven Effekt: Sie fördert die Bildung von Vitamin D im Körper. Gleichzeitig ist sie aber auch Ursache für Gesundheitsschäden wie Sonnenbrand, Bindehautentzündung, grauen Star, vorzeitige Hautalterung und im schlimmsten Fall Hautkrebs – erläutert die AOK Niedersachsen.
Die Zahl der Hautkrebsneuerkrankungen in Deutschland hat sich – auch aufgrund des geänderten Freizeitverhaltens – seit den 1970er-Jahren mehr als verfünffacht. 2018 erkrankten in Deutschland rund 22.890 Personen an dem gefährlichen malignen Melanom der Haut (schwarzer Hautkrebs) – darunter etwa gleich viele Frauen und Männer. Schon im Kindesalter erhöht eine hohe UV-Belastung das Risiko, später an Hautkrebs zu erkranken. Deshalb sollten vor allem Kinder intensive Sonne meiden.
Auch das Auge kann durch übermäßige UV-Bestrahlung geschädigt werden – mögliche Folgen sind der sogenannte "Graue Star" sowie Netzhautveränderungen und die Degeneration der Makula.
Bester Schutz ist Schatten
Der beste Schutz ist Schatten – er kann die UV-Strahlung um 50 bis 95 Prozent vermindern. Dichtes Blattwerk von Bäumen oder Sträuchern ist dazu besser geeignet als die meisten Strandschirme. Ist kein schattiges Plätzchen zu finden, ist entsprechende Kleidung wichtig: Sie schützt gut, wenn sie dunkel, fest gewebt oder dicht und ungebleicht ist. Es gibt auch Kleidung mit speziellem UV-Schutz. Sinnvoll sind außerdem Kopfbedeckungen mit breiter Krempe und Sonnenbrillen, um die Augen zu schützen. Weitere Schutzmaßnahmen sind Sonnenschutzmittel mit einem Schutzfaktor von 30 oder höher.
Hautkrebs ist fast immer heilbar, wenn er rechtzeitig erkannt wird. Daher sollten unbedingt die kostenfreien Angebote der gesetzlichen Krankenkassen zur Hautkrebs-Früherkennung genutzt werden. Durch das Hautkrebs-Screening ist es möglich, bereits Frühstadien zu erkennen. Das ist umso wichtiger, da Hautkrebs zunächst keine Beschwerden verursacht. Das Hautkrebs-Screening übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen alle zwei Jahre für ihre Versicherten vom 35. Geburtstag an.