NIEMALSALLEIN

Die gegen Martin Kind in zwei Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft Hannover erhobenen Vorwürfe sind strafrechtlich nicht haltbar. Fritz Willig, der Martin Kind in den Ermittlungsverfahren als Rechtsanwalt vertritt, nimmt dazu Stellung.

/ Klub

"Vorwurf nicht haltbar"
"Der gegen Martin Kind und den Vorstand von Hannover 96 e.V. erhobene Vorwurf der Untreue ist nicht haltbar", sagt der Anwalt aus Laatzen. "Das ist durch bestandskräftige Verträge einerseits wie erfolgte rechtskräftige Zivilentscheidungen andererseits nachgewiesen. Diese Verträge und gerichtlichen Entscheidungen liegen der Staatsanwaltschaft vor."

Willig weiter: "Offensichtlich ist der Anzeigenerstatter von der Unrichtigkeit seiner Anschuldigungen überzeugt, sonst würde er nicht in die Anonymität flüchten. Ich habe die Einstellung der Verfahren beantragt, da eine Weiterführung auch den Tatbestand der Verfolgung von Unschuldigen beinhalten könnte."

"Schadenersatzansprüche vorbehalten"

Außerdem, so erklärte Willig, "habe ich Strafantrag gegen Unbekannt wegen falscher Verdächtigung, der Vortäuschung einer Straftat und Verleumdung gestellt. Wir werden uns zivilrechtliche Schadensersatzansprüche gegen den Anzeigenerstatter, wenn er denn aus seiner Anonymität heraustritt, vorbehalten. Die erhobenen Vorwürfe beruhen auf falschen Behauptungen und Schlussfolgerungen sowie halt- und substanzlosen Spekulationen mit einem einzigen Zweck: der Diffamierung von Herrn Kind, um seinen guten Ruf und Leumund zu beschädigen."



 

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