Durch Beschluss vom 8. November 2022 hat das Oberlandesgericht Celle die Berufung der Hannover 96 Management GmbH und damit des Hannover 96 e.V. im Zusammenhang mit dem von Herrn Martin Kind geführten einstweiligen Verfügungsverfahrens einstimmig im schriftlichen Verfahren zurückgewiesen, weil diese offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hatte. Damit hat das OLG Celle das am 16. August 2022 verkündete Urteil der 7. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Hannover vollumfänglich bestätigt. Die viel zitierten und angeblichen Pflichtverstöße des Herrn Martin Kind haben keinerlei Einfluss auf die Entscheidung des OLG Celle genommen.
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