NIEMALSALLEIN

Zur Entscheidung des OLG Celle

Durch Beschluss vom 8. November 2022 hat das Oberlandesgericht Celle die Berufung der Hannover 96 Management GmbH und damit des Hannover 96 e.V. im Zusammenhang mit dem von Herrn Martin Kind geführten einstweiligen Verfügungsverfahrens einstimmig im schriftlichen Verfahren zurückgewiesen, weil diese offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hatte. Damit hat das OLG Celle das am 16. August 2022 verkündete Urteil der 7. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Hannover vollumfänglich bestätigt. Die viel zitierten und angeblichen Pflichtverstöße des Herrn Martin Kind haben keinerlei Einfluss auf die Entscheidung des OLG Celle genommen.

/ Klub

Es bleibt damit festzuhalten, dass der Hannover 96 e. V. als alleiniger Gesellschafter der Hannover 96 Management GmbH mit seinem Vorgehen, das das OLG bereits bei Bekanntgabe seiner zunächst beabsichtigten Entscheidung zutreffend als "besonders treuwidrig" bezeichnet hatte, völlig zu Recht gescheitert ist.

Die nicht unerheblichen Kosten des Berufungsverfahrens wie schon die Kosten der ersten Instanz hat die Management GmbH und somit letztlich der Hannover 96 e.V. zu tragen.

Martin Kind bleibt damit bis zur abschließenden Entscheidung im Hauptsacheverfahren, in dem Martin Kind in erster Instanz vor dem Landgericht Hannover bereits obsiegte und für das ebenfalls als Berufungsgericht das OLG Celle zuständig sein wird, Geschäftsführer der Hannover 96 Management GmbH.

(Foto: IMAGO/Picture Point)
NEWSCENTER
RSS Feed
Fanartikel
Business
Arena
Datenschutz
Kontakt
Medien
Sitemap
Tickets
Navigation
Schließen