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Anträge eingereicht – Prüfung gemäß Satzung

Am Donnerstagnachmittag haben drei Mitglieder des Hannover 96 e.V. gemeinsam mit ihrem Rechtsanwalt unterschriebene Anträge für die Durchführung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung in der 96-Geschäftsstelle in der Robert-Enke-Straße abgegeben.

 

Unterschriften von fünf Prozent aller Mitglieder notwendig
Frank Feldmann, Geschäftsführer des Hannover 96 e.V., nahm die Anträge entgegen: "Wir bestätigen den Eingang von Unterschriften für eine außerordentliche Mitgliederversammlung und werden diese satzungsgemäß prüfen." Laut der <link https: www.hannover96.de uploads verein satzung_2016-04-26.pdf _blank external-link-new-window internal link in current>Satzung des Hannover 96 e.V. sind die Unterschriften von fünf Prozent aller Mitglieder erforderlich, um eine außerordentliche Mitgliederversammlung zu erwirken.

 

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