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96 bekommt Recht im einstweiligen Verfügungsverfahren

Hannover 96 hat in einem einstweiligen Verfügungsverfahren gegen den Axel-Springer-Verlag Recht bekommen. Worum es dabei ging und aus welchen Beweggründen wir dieses Verfahren initiiert haben, wollen wir hier erläutern.

/ Klub
Hannover 96 hat in einem einstweiligen Verfügungsverfahren gegen den Axel-Springer-Verlag Recht bekommen.

Worum geht es?
Die zu Axel Springer gehörende "Bild"-Zeitung hatte am 14. Dezember vergangenen Jahres zunächst online über einen Arbeitsgerichtstermin zwischen Hannover 96 und dem ehemaligen Sportdirektor Gerhard Zuber berichtet. Um nicht missverstanden zu werden: Solche Berichterstattung hat ohne jede Frage ihre Berechtigung, denn der Grundsatz der Öffentlichkeit ist aus guten Gründen Teil der deutschen Gerichtsbarkeit. Deshalb haben Journalisten auch Zugang zu gerichtlichen Terminen. Gleich zwei "Bild"-Reporter haben diese Möglichkeit wahrgenommen und dem Termin am 14. Dezember beigewohnt.

Wie kam es zur einstweiligen Verfügung?
Die Berichterstattung sollte dann das entsprechende Verfahren allerdings auch in allen Gesichtspunkten korrekt wiedergeben. Das war aus unserer Sicht in besagtem Online-Bericht der "Bild" entschieden nicht der Fall. Darin hieß es mehrfach - auch in der Überschrift -, Gerhard Zuber sei "gefeuert" worden, was nicht stimmt, denn: Zuber ist nach wie vor - auch bis zum heutigen Tage - bei Hannover 96 angestellt. Er verfügt über einen ungekündigten, befristeten Anstellungsvertrag mit Hannover 96 und ist freigestellt. Nicht nur arbeitsrechtlich gibt es zwischen "Feuern" und "Freistellen" einen wesentlichen Unterschied.

Wir haben noch am gleichen Abend die unzutreffenden Behauptungen online auf unserer Website dargelegt und den "Bild"-Reportern einen schriftlichen Hinweis dazu gegeben. Als der Text in der Printausgabe am Folgetag noch immer exakt dieselben Behauptungen enthielt, haben wir entschieden, dies auch medienrechtlich zu verfolgen.

Was besagt die Entscheidung des Gerichts?
Hannover 96 konnte vor dem Landgericht Frankfurt am Main (Beschl. V. 26.01.2022, AZ- 2-03 O 509/21) im sofortigen Beschwerdeverfahren eine einstweilige Verfügung gegen Axel Springer und die "Bild"-Zeitung wegen einer rechtswidrigen und persönlichkeitsrechtsverletzenden Berichterstattung erwirken. Mit Beschluss vom 26. Januar 2022 hat das Landgericht Frankfurt dem Antrag auf einstweilige Verfügung gegen die Berichterstattung der "Bild" im Zusammenhang mit unserem ehemaligen Sportdirektor Gerhard Zuber vollumfänglich stattgegeben. Der "Bild"-Zeitung ist es künftig insbesondere untersagt, unter Bezugnahme auf Hannover 96 zu verbreiten, Herr Zuber sei "gefeuert" worden, was den Tatsachen in keiner Weise entspricht.

Warum hat Hannover 96 so gehandelt?
Ganz klar: Eine kritische Begleitung gehört zum Fußball dazu. Das ist vollkommen in Ordnung, wenn sie fair, ausgewogen und inhaltlich korrekt ist. Werden diese Prinzipien jedoch nicht berücksichtigt, sollte es nachvollziehbar sein, dass wir uns nicht alles gefallen lassen wollen. Diesem Grundsatz nach haben wir gehandelt und begrüßen es sehr, in der Sache Recht bekommen zu haben.

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