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Die Stadionordnung von Hannover 96 wurde in einigen Bereichen ergänzt. So werden nun bestimmte verbotene Kleidungsmarken mit rechtsextremen Bezug namentlich erwähnt.

/ Fans

 

Keine rechtsextreme Kleidung im Stadion
Die Stadionordnung ist in Ergänzung zur Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Bereich der AWD-Arena. Zu den Ergänzungen zählen unter anderem § 4 Verbote, in dem jetzt beispielhaft Bekleidungsmarken aufgeführt sind. Nachfolgend der erste Absatz, die Ergänzungen sind fett markiert. 

(1) Verboten sind verbale Äußerungen, Parolen oder Fangesänge sowie entsprechende Gesten und Symbole, die nach Art oder Inhalt geeignet sind, Dritte insbesondere aufgrund von Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder sexueller Orientierung zu diffamieren oder die als Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen eingestuft sind oder diesen zum Verwechseln ähnlich sehen. Das gilt auch für das Tragen und Mitführen von Fahnen, Transparenten, Aufnähern oder Kleidungsstücken.

Verboten sind weiterhin Kleidungsstücke, deren Herstellung, Vertrieb oder Zielgruppe nach allgemein anerkannter Auffassung einen rechtsextremen Bezug dokumentiert wie zum Beispiel die Bekleidungsmarken Thor Steinar, Consdaple, Div. MaxH8 oder Erik and Sons.

Die neue Stadionordnung tritt ab dem ersten Bundesliga-Spiel gegen den FC Schalke 04 am Sonntag, den 26. August, in Kraft und wird entsprechend an den Eingängen ausgehängt.

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