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Hannover 96 treibt seine strategische Zukunftsplanung weiter voran und wird nach Beschlüssen von Vorstand und Aufsichtsrat des Hannover 96 e.V. bei der DFL einen Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von der sogenannten 50+1-Regel stellen. Um Euch über dieses Thema und die Beweggründe für diesen Schritt umfangreich zu informieren, sind im Folgenden wichtige Fragen und Antworten aufgeführt.

 

Was wurde beschlossen?
Dem einstimmigen Beschluss des Vorstands von Hannover 96 e.V., 51 Prozent seiner Gesellschaftsanteile an der Hannover 96 Management GmbH an Martin Kind zu verkaufen, wurde vom Aufsichtsrat des e.V. zugestimmt. Wirksam wird dieser Beschluss erst durch die Zustimmung der DFL.

Welche Maßnahme wird eingeleitet?
Hannover 96 e.V. wird gemeinsam mit Martin Kind und der Hannover 96 GmbH & Co. KGaA bei der Deutschen Fußball-Liga (DFL) einen Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von der sogenannten 50+1-Regel stellen. Damit würde 96 im Falle der Genehmigung auf den gleichen Status gestellt wie Bayer Leverkusen, VfL Wolfsburg und 1899 Hoffenheim.

Was ändert sich?
Nichts, außer der Tatsache, dass die Kapitalseite die Geschäftsführung für den Profibereich bestellt. Nicht mehr und nicht weniger betrifft das Mehrheitsstimmrecht in der Hannover 96 Management GmbH. Der Verein erhält dafür ein ganzes Paket von attraktiven Zusatzleistungen.

Worauf fußt der Beschluss?
Bei der Mitgliederversammlung im April ist der Hauptantrag auf Satzungsänderung, der bei Veräußerungen von Anteilen der Hannover 96 Management GmbH eine vorherige Zustimmung der Mitgliederversammlung vorsah, abgelehnt worden. Er hat nicht die notwenige Mehrheit bekommen. Damit hat die bestehende Satzung weiter Gültigkeit, und in der ist klar geregelt, dass die Verantwortung für die Entscheidung beim amtierenden Vorstand des e.V. liegt und der Aufsichtsrat des e.V. zustimmen muss.

Regionale Gesellschafter sichern auch in Zukunft den Profifußball mit ihrer Wirtschaftskraft:
Mit den Weichenstellungen stärkt Hannover 96 das seit 20 Jahren bewährte Hannover-Modell, denn die von Martin Kind erworbenen Anteile dürfen ohne Zustimmung des Vereins nur an die Hannover 96 Sales & Service GmbH & Co KG weiterveräußert werden. Ein eventueller Weiterkauf durch die S & S würde ebenfalls der Vereinszustimmung bedürfen. Der Profifußball bei 96 wird also auch in Zukunft von regionalen Gesellschaftern gelenkt, die den Verein 1998 vor der Insolvenz gerettet und seitdem eine beispiellose Erfolgsgeschichte geschrieben haben: mit 14 Jahren ununterbrochenem Bundesligafußball, dem sofortigen Wiederaufstieg direkt nach dem Abstieg 2016, dem Bau der HDI Arena, dem Bau eines neuen, 18 Millionen Euro teuren Nachwuchsleistungszentrums in der Eilenriede, dem Wachsen der Mitgliederzahl auf mehr als 20 000 und dem unmittelbar bevorstehenden Projekt eines neuen Vereinssportzentrums an der Stadionbrücke.

Um es noch einmal deutlich herauszustellen: Für ausländische Investoren wird bei Hannover 96 auch ohne die 50+1-Regel kein Platz sein.

Was bedeutet das alles für den Verein?
Die tatsächlichen und wirtschaftlichen Vorteile für den 96 e.V. überwiegen weit und beträchtlich den Verzicht auf das Mehrheitsstimmrecht in der Management GmbH. Der Verein erhält durch eine Ergänzung des bestehenden Grundlagenvertrages, Patronatserklärung und Fördervereinbarung ein stabiles wirtschaftliches Fundament für die Zukunft. Als größter Verein in Hannover kann er damit noch stärker den Breitensport fördern, ohne wirtschaftliche Risiken im Profibereich eingehen zu müssen. Das Paket, das für den e.V. geschnürt wurde, stärkt die Brücke zwischen Verein und Kapitalgesellschaften und festigt die Säule des e.V. im Hannover-Modell.

 

Von welchen zusätzlichen Vereinbarungen profitiert der Verein (vorbehaltlich DFL-Zustimmung)?

  1. Für den Bau seines neuen Vereinssportzentrums an der Stadionbrücke erhält der e.V. von der Hannover 96 Sales & Service GmbH & Co KG für die Kreditaufnahme in Höhe von 5 Millionen Euro eine Patronatserklärung. Mit anderen Worten: die Kapitalgesellschaft würde bei Schwierigkeiten bei der Kreditrückzahlung einspringen.
  2. Der e.V. erhält von der Hannover 96 Sales & Service GmbH & Co KG 20 Jahre lang jährlich eine Spende von 75 000 Euro, wird also mit insgesamt 1,5 Millionen Euro gefördert.
  3. Bei einer Drittverwertung der bei der Hannover 96 Sales & Service GmbH & Co KG liegenden Markenrechte erhält der e.V. 50 Prozent der daraus erzielten Lizenzeinnahmen.
  4. Sollten – bis zu einem Wert von 3,5 Millionen Euro – Anteile an der Hannover 96 GmbH & Co. KGaA zu einem Preis veräußert werden, der höher liegt als der dem Mutterverein 2014 dafür gezahlte Kaufpreis, erhält der e.V. 50 Prozent des Mehrerlöses.
  5. Der e.V. erhält ein Vorkaufsrecht bei der Veräußerung von Anteilen an der Hannover 96 GmbH & Co. KGaA.
  6. Der e.V. erhält – nachrangig zu den bestehenden Gesellschaftern - ein Vorkaufsrecht, wenn ein Gesellschafter beabsichtigt, Anteile an der Hannover 96 Sales & Service GmbH & Co KG zu veräußern.
  7. Vom e.V. werden zukünftig zwei mit Stimmrecht ausgestattete Mitglieder in den Aufsichtsrat des Profifußballs entsandt. Bislang besaßen sie kein Stimmrecht.
  8. Die Hannover 96 GmbH & Co. KGaA verpflichtet sich, künftig auf den Mitgliederversammlungen des e.V. Bericht zur Lage des Profifußballs zu erstatten.

Was steht im bisherigen Grundlagenvertrag?
Der bestehende Grundlagenvertrag, abgeschlossen am 23. September 2014 zwischen 96 e.V. und den beiden Kapitalgesellschaften, regelt einvernehmlich einen Leistungsaustausch zwischen dem Verein und dem Wirtschaftsunternehmen Profifußball – und schützt durch seine Unkündbarkeit die Rechte und Interessen des Vereins Hannover 96 nachhaltig und dauerhaft.

Und das sind die wichtigsten Eckpfeiler des Grundlagenvertrags, die allesamt unverändert bleiben:

  1. Die Kapitalgesellschaft sichert die Markenrechte, der e.V. kann die Marke kostenlos nutzen – von dem einheitlichen Markenbild profitieren beide Seiten. Für den Verein ist es eine Vereinbarung ohne Risiko: Im Falle einer Insolvenz gehen die Markenrechte wieder zurück an den e.V.
  2. Mitglieder des Vereins genießen attraktive Preisvorteile bei Dauerkarten für die Spiele der 96-Profis und exklusive Vorkaufsrechte bei Eintrittskarten für Heim- und Auswärtsspiele der Profis.
  3. Der Verein besitzt die organisatorische und wirtschaftliche Verantwortung für die Mitgliedschaften – Konkurrenzprodukte zur Vereinsmitgliedschaft sind ausgeschlossen.
  4. Der Verein kann die HDI Arena kostenlos für Veranstaltungen nutzen.
  5. Fußballmannschaften des e.V. können Plätze in der neuen 96-Akademie in der Eilenriede nutzen.
  6. Der Verein ist zuständig für Traditionspflege und Archiv.

Warum hat Hannover 96 die Entscheidung getroffen, gemeinsam mit Martin Kind den Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von der 50+1-Regel zu stellen?
Durch die Ausnahmeregelung von der 50+1-Regel sichert sich Hannover 96 in der Bundesliga einen Wettbewerbsvorteil, gleichzeitig wird dem Breitensport-Verein Hannover 96 e.V. ein zusätzliches, attraktives Leistungspaket garantiert, das er nicht bekäme, sollte die kartellrechtlich fragwürdige 50+1-Regel irgendwann einmal für alle Profiklubs entfallen. Auch im Hinblick auf dieses Risiko stellen wir damit frühzeitig verantwortungsvoll die Weichen für die Zukunft und die Fortschreibung der Erfolgsgeschichte des Hannover-Modells. Wir sind der festen Überzeugung, dass die getroffenen Entscheidungen im Sinne von Hannover 96 e.V. als auch im Interesse der Profigesellschaften sind und sie viele der in der Vergangenheit geäußerten Wünsche und Anregungen von Mitgliedern berücksichtigen. Sie sind notwendig für dauerhaft erstklassigen Bundesligafußball bei Hannover 96. Sie fördern die Bereitschaft der bestehenden Gesellschafter, Hannover 96 weiterhin zu unterstützen, und erleichtern den Einstieg neuer Geldgeber.

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