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Das Ergebnisprotokoll der Podiumsdiskussion

Im April fand eine gemeinsame Podiumsdiskussion mit Vertretern der Fanszene und Verantwortlichen von Hannover 96 statt. Lest hier nun das vom Fanprojekt verfasste und mit dem Fanbeirat und Hannover 96 abgestimmte Ergebnisprotokoll!

/ Klub, Fans

 

Markenrechte

Für uns stellt es sich wie folgt dar: Im Jahr 1998 gingen die Markenrechte für 1,38 Mio Euro (2,7 Mio DM) vom e.V. an die S&S. Zeitgleich wurde ein Rückkaufrecht zum selben Preis vereinbart. Dieses Rückkaufrecht wurde im Jahr 1999 an die KGaA übertragen. Im Jahr 2014 wurde das Rückkaufrecht von der KGaA an die S&S übertragen, womit es faktisch erloschen ist. Unsere Fragen dazu:

1. Welche Gegenleistung erhielt 1999 der e.V. für die Übertragung des Rückkaufrechts an die KGaA?

Die Markenrechte waren Teil eines Gesamtpaketes und wurden nicht separat bewertet. Dies geschah im Zuge der Ausgliederung der Profiabteilung, wobei 51% der KGaA an die S&S verkauft wurden. Diese Ausgliederung wurde per Mehrheitsbeschluss der Mitglieder gefasst.

2. Wäre vom Rückkaufrecht Anfang 2014 Gebrauch gemacht, hätte die KGaA für 1,38 Mio Euro die Markenrechte erwerben können. Der Wert der KGaA wäre um 50-75 Mio Euro (Quelle: Brand finance London/siehe taz 03.08.2017) gestiegen. Zu diesem Zeitpunkt war der e.V. noch im Besitz von 15,66% der Anteile an der KGaA. Der Wert dieser Anteile wäre zum Zeitpunkt des Verkaufs somit um 7,83 bis 11,745 Mio Euro höher gewesen, als er es ohne Anwendung des Rückkaufrechtes war.
 
a) Wieso wurde von dem Rückkaufsrecht kein Gebrauch gemacht, zumal der e.V. die Stimmenhoheit in der KGaA zum damaligen Zeitpunkt besessen hat?

Das Rückkaufrecht lag 2014 bei der KGaA. Der e.V. hatte, unabhängig von der Stimmenhoheit in der KGaA, nicht das Geld um die Markenrechte zurückkaufen zu können.
An der Bewertung der Anteile hätte sich nichts geändert, da die Wertermittlung nach dem Ertragswertverfahren und nicht nach dem Substanzwertverfahren vorgenommen. Die theoretische Wertsteigerung der Markenrechte wird durch die Profisparte verantwortet.
Grundsätzlich wären mögliche Nutzungsgebühren für die Markenrechte zu hoch und somit wirtschaftlich für einen Investor unattraktiv.

b) Selbst ohne ziehen des Rückkaufrechts hatten die Rückkaufrechte einen entsprechenden Wert für die KGaA in Form einer stillen Reserve. Wieso wurde dieser Wert bei der Ermittlung des Preises beim Verkauf der letzten Anteile vom e.V. an die S&S nicht berücksichtigt?

Stille Reserven sind nicht bewertet. Es wurden ausschließlich Nominalwerte angesetzt.

3. Martin Kind hat in den letzten Jahren, zuletzt auf der JHV 2017, öffentlich mehrfach geäußert, dass der e.V. ein Rückkaufrecht zum ursprünglichen Verkaufspreis besäße und davon jederzeit Gebrauch machen könne. Offensichtlich besteht dieses Rückkaufsrecht aber nicht mehr. Warum wurden dann entsprechende Äußerungen wider besseres Wissen wiederholt getätigt?

Diese Aussagen wurden missverständlich formuliert. Es hätte Sinn ergeben können, eine gemeinsame Gesellschaft aus e.V. und S&S zu gründen. Diese Idee wurde aber nicht umgesetzt. Für das Rückkaufrecht wurde nie ein Preis vereinbart.

Verkauf KGaA-Anteile 2014

Mit welchem Wert ging die Profimannschaft von Hannover 96 in die Beurteilung des Wertes der KGaA zum Zeitpunkt des Verkaufs der Anteile vom e.V. an die S&S in 2014 ein?

Herr Kind hat an den Verhandlungen nicht persönlich teilgenommen. Zwei unabhängige Wirtschaftsprüfungsunternehmen haben die Bewertung nach dem Ertragswertverfahren vorgenommen. Die Mannschaft wurde nicht separat bewertet, sondern floss in die Gesamtbewertung mit ein. Der letztendliche Kaufpreis lag deutlich über dem der erstellten Gutachten. Der Verein habe sich immer um Transparenz bemüht, 2014 aber sicherlich Fehler gemacht. Von Seiten der Mitglieder habe damals aber größtenteils auch kein Interesse an dem Thema bestanden. Nach den Kommunikationsfehlern 2014 habe man aus Vereinssicht jederzeit transparent gehandelt.
Bezüglich des Antrages bei der DFL auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur 50+1 –Regel liegen Herrn Kind keine Zahlen vor, die öffentlich diskutiert wurden. Dass hier ggf. Zahlen durch die DFL an die Medien gegeben wurden, wird als Vertrauensbruch gewertet. Wenn entsprechende Absprachen bestehen würden, hätte Herr Kind keine Probleme mit einer Veröffentlichung der konkreten Zahlen des Antrags.

Grundlagenvertrag

1. Warum erhält der e.V. von der S&S nur eine Patronatserklärung, aber keine Bürgschaft für den Bau des neuen Vereinssportzentrums Stammestraße?

Dem e.V. reicht die Patronatserklärung, da diese besagt, dass die S&S einspringt, wenn der e.V. die Kredite für das neue Vereinsheim nicht bedienen kann. Grundsätzlich geht der e.V. davon aus, die Kredite jederzeit bedienen zu können und dass die Patronatserklärung somit nur eine zusätzliche Absicherung bedeutet, die nie zum Tragen kommen soll.

2. Der e.V. erhält von der S&S für 20 Jahre jährlich 75.000€. Voraussetzung ist allerdings eine andauernde und fortlaufende Rücksichtnahme des e.V. auf die Interessen der S&S. Unter der Annahme einer durchschnittlichen Inflation von 1% sind die 75.000€ in 20 Jahren nur noch etwa 62.000€ wert.

a) Wieso wurde keine Steigerung der Spende z.B. in Abhängigkeit der Inflationsrate vereinbart?

Aus Sicht der Beteiligten war das gewählte Vorgehen pragmatisch. Auf 20 Jahre gesehen entspricht die Gesamtsumme einem Volumen von 1,5 Millionen Euro.

b) Wieso endet die Spende in 20 Jahren?

…weil das Ergebnis als ein gutes Ergebnis bewertet wird. Zudem muss berücksichtigt werden, dass das Format der Fördermitgliedschaft gemeinsam entwickelt wurde. Dieses hat bis heute zu Zusatzeinnahmen von ca. 8 Millionen Euro geführt. Die Zuordnung dieser Gelder liegt bewusst beim e.V. und nicht bei der KGaA und stellt somit zusätzliche Mehreinnahmen für den e.V. da.
Die Absicherung für den e.V. stellt letztendlich der Grundlagenvertrag sicher, der allerdings in seiner Ergänzung unter dem Vorbehalt der Entscheidung der DFL zum Ausnahmeantrag steht. Der Grundlagenvertrag selber ist bereits seit 2014 in Kraft.

c) Inwiefern muss der e.V. Rücksicht auf die S&S nehmen? Was müsste der e.V. beispielsweise tun, damit keine Spende fließen wird?

Hierfür gibt es eine "Wohlverhaltensklausel". Diese besagt, dass der e.V. Rücksicht auf die Belange der S&S nimmt z.B. dass keine diffamierenden Äußerungen getätigt werden.

3. Der e.V. soll bis zu 3,5 Mio Euro erhalten, wenn Anteile an der KGaA verkauft werden. Vor dem Hintergrund, dass fast alle größeren Vermögenswerte wie Markenrechte, Stadiongesellschaft etc. bei der S&S liegen und alle bisherigen Investoren lediglich in die S&S investiert haben: Warum glaubt der e.V., dass ein fremder Investor Interesse an Anteilen der KGaA haben sollte?

Bei dieser Rechnung handelt es sich um hypothetische Zahlen. Diese besagen letztendlich, dass Gewinne einer Wertsteigerung zu jeweils 50% zwischen dem e.V. und der S&S aufgeteilt werden. Dies wäre beispielsweise bei einem Börsengang relevant. Konkret bedeutet dies, bei der Erzielung eines Mehrerlöses erhält der Hannover 96 e.V. und die Hannover 96 GmbH & Co. KGaA 50 % des Mehrerlöses über dem Kaufpreis.
Hannover 96 ist wirtschaftlich nach wie vor schwach aufgestellt. Die Wettbewerbsfähigkeit kann nur über die S&S sichergestellt werden. Eine dafür notwendige Kapitalerhöhung kann nur durch die S&S generiert werden.
Das "Hannover-Modell" ist kein starres Konstrukt und kann weiterentwickelt werden.

4. Selbst, wenn Anteile an der KGaA verkauft werden sollten, hätte der e.V. ein Vorkaufsrecht. Hierfür hätte er allerdings lediglich 8 Wochen Zeit, das Geld aufzubringen, welches ein anderer Investor bietet. Dieses ist ggf. deutlich mehr, als der e.V. für die letzten 15,66% der Anteile in 2014 erhalten hat und ggf. auch deutlich mehr, als die Anteile eigentlich wert wären, da in diesem Fall die Nachfrage den Preis bestimmt, auch wenn dadurch eine Blase entsteht.

a) Wie realistisch schätzt es der e.V. - Vorstand ein, dass diese Summe in einer so kurzen Zeit aufgebracht werden kann?

Dies ist unrealistisch. Das Vorkaufsrecht war eine Reaktion auf die 2014 aufkommende Kritik. Veränderungen der Fristen können vereinbart werden.

b) Kann der Verein zum Bespiel bereits jetzt Geld hierfür zurücklegen oder ist dies nicht möglich, da ein gemeinnütziger Verein keine eigenwirtschaftlichen Zwecke verfolgen darf?

Für den Erwerb steuerpflichtiger Anteile (KGaA) kann kein Geld zurückgelegt werden. Der Rückkaufswert wäre grundsätzlich an ein Gebot eines externen Bieters gekoppelt. Modifizierte Vereinbarungen wären möglich.

5. Auf welcher Grundlage ist der Grundlagenvertrag auf alle Zeit (nach derzeit geltendem Recht in der Bundesrepublik Deutschland) unkündbar?

Eine ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen. Eine außerordentliche Kündigung aus gewichtigen Gründen ist nach geltendem Recht immer möglich.

50+1 Antrag

Die bisherigen Gerichtsprozesse haben ergeben, dass nicht zwingend eine Abstimmung zur Antragsstellung einer Ausnahmegenehmigung bei der DFL auf einer Mitgliederversammlung durchgeführt werden muss. Vor dem Hintergrund, dass laut Vereinsvorstand dieser Antrag für den Verein große Vorteile bringen würde und die Mehrheit der Vereinsmitglieder und 96-Fans dafür seien, fragen wir uns, warum sich dann gescheut wurde, einen entsprechenden Beschluss der Mitgliederversammlung (71% Zustimmung am 27.04.2017) umzusetzen, somit die Demokratie bei Hannover 96 zu stärken und für Transparenz zu sorgen?

Höchster Mitgliederwille und damit demokratischste Struktur ist die Satzung des Vereins. Hier sind u.a. Zuständigkeiten und Verhaltensregeln geregelt.
Die Satzungskommission schlug vor, dass der Vorstand Entscheidungen zum Thema 50+1 treffen soll. Dieser Vorschlag wurde durch die Mitgliederversammlung angenommen. Somit war der Antrag 2017 nicht satzungskonform, was auch gerichtlich bestätigt wurde. Es wäre ein möglicher Weg gewesen, die Mitglieder enger in den Prozess einzubinden. Mutmaßlich hätte aber auch dieses Vorgehen für Kritik gesorgt.

Regionale Investoren

1. Wie stellt Hannover 96 sicher, dass es auch in Zukunft ausschließlich regionale Investoren gibt?

Die GmbH & Co KGaA besteht aus zwei Säulen. Der Geldgeberseite (S&S) und der Schaltzentrale des operativen Geschäfts (Management GmbH). Ein Investor könnte zwar in die S&S einsteigen, dies aber nur mit Zustimmung der Gesellschafter und ohne Einfluss auf die Geschäftsführung. Die Mehrheitsanteile an der Management GmbH können wiederum nur mit Zustimmung des e.V. verkauft werden.
Herr Kind könnte seine mehrheitlichen Anteile zwar auch an die S&S verkaufen, dort gibt es aber keine Person, die die Ausnahmekriterien für 50+1 erfüllt (z.B. 20jähirge Förderung).
Es gibt Zusagen der Gesellschafter, dass Anteile nicht an einen ausländischen Investor veräußert werden.
Bezüglich der mittelfristigen Unternehmensleitung ist der Aufsichtsrat der KGaA neu strukturiert besetzt worden.
Somit ist Hannover 96 als Investment für einen ausländischen Investor nicht attraktiv, da dieser nicht über seine eingesetzten Geldmittel bestimmen könnte.

2. Kann ausgeschlossen werden, dass es in Zukunft ausländische Investoren gibt?

Ja. (siehe Frage 1)

3. Kann ausgeschlossen werden, dass es in Zukunft Investoren gibt, denen Hannover 96 nicht am Herzen liegt, sondern die den Kauf von Anteilen als "normales" Investment sehen, so wie sie auch in andere Firmen investieren?

Ja. (siehe Frage 1)
Zusätzlich ist bereits in der Präambel der S&S festgelegt, dass es die Aufgabe der S&S ist, den Fußball zu fördern und sich einer regionalen Verbundenheit zu verpflichten.

Management GmbH

1. Kann der e.V. aktuell (also vor dem abgeschlossenen Verkauf der Anteile an Martin Kind) einen Geschäftsführer der Management GmbH gegen den Willen der KGaA einsetzen vor dem Hintergrund, dass der Aufsichtsrat der Management GmbH paritätisch mit Vertretern des e.V. und der KGaA besetzt ist, also auf den ersten Blick schon heute der e.V. nicht die Stimmenmehrheit in der Management GmbH besitzt?

Das kann der e.V. nicht. Aber auch die S&S kann keinen Geschäftsführer gegen den Willen des e.V. einsetzen.
Der e.V. verfügt über die Möglichkeit, den Gesellschaftsvertrag  der GmbH zu ändern. Dieses Modell besteht bereits seit 2006.

2. Nach dem Verkauf von 51% der Anteile an Martin Kind kann dieser die Anteile an der Management GmbH nur an die S&S verkaufen, in allen weiteren Fällen benötigt er die Zustimmung des e.V.. Hierdurch soll seitens des e.V. sichergestellt werden, dass die Geschäftsführung der Profigesellschaft nicht in dubiose Investorenhände gerät. Wie aber will der e.V. sicherstellen, dass die Mehrheit der S&S wiederum eines Tages nicht an einen Investor verkauft wird, der nicht traditionell mit der Region Hannover bzw. Hannover 96 verbunden ist? Kann dieses zu 100% ausgeschlossen werden?

Diese Frage wird als begründet angesehen. Der Verkauf von 51% der Management GmbH war nicht gewollt aber notwendig und ist an Herrn Kind als Person gebunden.
Die S&S kann theoretisch verkauft werden. Die Thematik muss mit den Gesellschaftern noch differenziert betrachtet werden und soll auf die Tagesordnung der nächsten Gesellschaftersitzung aufgenommen werden.
Auch Erben können mit Anteilen nicht machen was sie wollen, da diese personengebunden sind.
Konstruktive Ideen sind jederzeit willkommen.

 


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