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Juristischer Erfolg gegen die "Bild"

Juristischer Erfolg für Hannover 96 gegen die "Bild"-Zeitung: Durch einen Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main vom 21. November 2019 hat die Hannover 96 GmbH & Co. KGaA im Wege der Einstweiligen Verfügung gegen die Axel Springer SE erwirkt, dass die "Bild"-Zeitung die unwahre Tatsachenbehauptung "Heldt bekam rund 1 Million" nicht mehr verbreiten darf. Bei Zuwiderhandlung droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro.

/ Klub

 

Rechtliche Schritte nach Stellungnahme
Die "Bild"-Zeitung hatte diese unwahre Tatsachenbehauptung am 15. November im Rahmen der Berichterstattung über das in beiderseitigem Einvernehmen vorzeitig beendete Vertragsverhältnis zwischen Hannover 96 und dem ehemaligen Sportdirektor Horst Heldt aufgestellt. Hannover 96 hatte noch am selben Tag auf der eigenen Homepage und in einer Pressemitteilung <link https: www.hannover96.de aktuelles news details _top external-link externen link im aktuellen>eine Stellungnahme zu der falschen Berichterstattung abgegeben und darin rechtliche Schritte angekündigt.
 
Aufgrund der unzutreffenden Berichterstattung der "Bild"-Zeitung hat Hannover 96 unter Bezugnahme auf die Einstweilige Verfügung des Landgerichts Frankfurt am Main einen Widerruf verlangt.

 

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