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Einspruch zu Darmstadt-Spiel abgelehnt

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat heute nach einer ausführlichen mündlichen Verhandlung den Einspruch von Hannover 96 gegen die Wertung des Zweitligaduells mit dem SV Darmstadt 98 zurückgewiesen. Die Begegnung hatte Darmstadt am 25. November 2019 in der HDI Arena mit 2:1 gewonnen. 

/ Klub

 

Vermeintlicher Stendera-Treffer
Hannover 96 begründet seinen Einspruch damit, dass die Rücknahme des Tores zum vermeintlichen 2:2-Ausgleich durch Marc Stendera kurz vor Schluss regelwidrig von Schiedsrichter Martin Thomsen (Kleve) erfolgt sei; diese Entscheidung habe den Ausgang des Spieles mit hoher Wahrscheinlichkeit beeinflusst. Das DFB-Sportgericht hatte den Einspruch am 17. Dezember 2019 im Einzelrichterverfahren als unbegründet zurückgewiesen. Dagegen hatte 96 erneut Einspruch eingelegt und eine mündliche Verhandlung beantragt.

Urteilsbegründung wird geprüft
96 hat heute in Frankfurt noch einmal detailliert dargelegt, dass beim Torabschluss der Ball nach Regel 9.2 weiterhin im Spiel war, die Aberkennung des Tores durch den Schiedsrichter nach VAR-Einschaltung deshalb einen Regelverstoß darstellt.

96 wird nach vorliegender schriftlicher Urteilsbegründung prüfen, ob es in die Rechtsmittelinstanz gehen und das Bundesgericht als höchstes Organ der DFB-Gerichtsbarkeit anrufen wird. Das Thema Videoschiedsrichter ist von großer Bedeutung für den deutschen Profifußball und verlangt nach Rechtssicherheit für alle Klubs.
hr


 

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