Check-up zur Früherkennung
Aktuell haben gesetzlich Versicherte einen regelmäßigen Anspruch auf ein Check-up zur Früherkennung, beispielsweise von Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Diabetes mellitus, sowie auf bestimmte Krebsvorsorgeuntersuchungen wie Brust- und Gebärmutterhalskrebs, Prostatakrebs sowie Darm- und Hautkrebs. Im Leistungsspektrum sind auch die Mutterschaftsvorsorgeuntersuchungen für Schwangere sowie die Gesundheitsuntersuchungen (U-Untersuchungen) für Kinder und Jugendliche. Für Männer ab 65 Jahren gibt es einmalig eine Ultraschalluntersuchung zur Früherkennung eines Bauchaortenaneurysmas. Versicherte ab 35 Jahren können sich im Rahmen des Check-ups einmalig auf die Viruserkrankungen Hepatitis B und Hepatitis C testen lassen.
Gemischtes Angebot an Gesundheitsleistungen
Die Früherkennungsuntersuchungen haben unterschiedliche Zielsetzungen, teilt die AOK Niedersachsen mit: Manche, wie die Vorsorgeuntersuchungen zu Darm- oder Gebärmutterhalskrebs, können die Entstehung einer Krankheit verhindern, indem potentielle Krebsvorstufen erkannt und entfernt werden. Andere, wie die Früherkennungsuntersuchung von Brustkrebs, können die Krankheit nicht verhindern, sie erhöhen aber die Chancen auf Heilung.
Es gibt allerdings auch eine Reihe von sogenannten Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL), deren Nutzen generell eher zweifelhaft ist. So sieht der vom Medizinischen Dienst betriebene IGeL-Monitor (www.igel-monitor.de) mehrere dieser Selbstzahlerleistungen kritisch.
Eigene Vorsorge betreiben
Darüber hinaus kann jeder selbst Vorsorge treiben, damit es möglichst gar nicht zu Erkrankungen kommt: Durch regelmäßige Bewegung, eine ausgewogene Ernährung, Nichtrauchen und den Verzicht auf schädlichen Alkoholkonsum kann die eigene Gesundheit gut gestärkt werden. Ein gesundheitsbewusster Lebensstil verringert deutlich das Risiko für einen Altersdiabetes oder eine Herz-Kreislauf-Erkrankung. Außerdem sollte man regelmäßig prüfen, ob man alle empfohlenen Schutzimpfungen bekommen hat.